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Rückgaberecht bei BTO Geräten

(5 posts)
  • Started 3 years ago by insanelygreat
  • Latest reply from cronjob

  1. Posted 3 years ago #

    insanelygreat (Member)

    Weiß jemand ob das Rückgaberecht aus dem Fernabsatzgesetz auch für BTO Geräte gilt? Ich meine da gab es eine Einschränkung. Wenn ich nächste Woche ein neues MacBook (Pro) bestelle wir es wohl kaum ohne BTO abgehe. Für den Fall dass es fiept oder sonst irgendwelche Macken hat will ich es aber zurückschicken können.

  2. Posted 3 years ago #

    Zed (Blocked)

    Für Dell Notebooks gilt das ganz normale Rücktrittsrecht, obwohl es sich um BTO Geräte handelt.
    Ich gehe davon aus, daß es bei Apple genauso ist.

  3. Posted 3 years ago #

    plattendreher (Member)

    klar geht das, hab ich auch schon mal gemacht. auf der apple hp steht steht zwar was anderes aber die nehmen das trotzdem zurück.

  4. Posted 3 years ago #

    mikealfaxray (Member)

    Hey!

    Bei Fernabsatzverträgen gibt es grundsätzlich ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht (§§ 312d Abs. 1 S. 1 u. 2, 355, 356 BGB), d. h. Du kannst den Vertrag (sofern es sich um einen Fernabsatzvertrag nach § 312 b BGB handelt) trotz Abwicklung "rückgängig" machen. Diese Vorschrift rührt daher, dass man Waren, die über Fernkommunikationsmittel bestellt wurden, nicht gesehen hat und nicht prüfen konnte. Daher dieses besondere Verbraucherrecht. Das Widerrufsrecht gilt nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt sind (§ 312 d Abs. 4 Nr. 1) - also BTO. Denn der Unternehmer müsste dann eine ganz spezifische Ware in sein Lager zurücknehmen, die er so vielleicht nicht mehr verkaufen kann.

    Davon zu unterscheiden ist aber Dein gesetzliches Gewährleistungsrecht. Wenn du eine Sache kaufst die mangelhaft ist, muss der Verkäufer/Hersteller den Mangel entweder beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (§§ 437 Nr. 1, 439 BGB - wenn das nicht mehr geht kann der Kaufpreis gemindert werden, aber die erstgenannten Optionen sind vorrangig). Dafür ist nur erforderlich, dass der Mangel nicht selbst verursacht ist. Welche Fristen dafür genau gelten ist in Deinem Fall ja unerheblich, da sich das Fiepen oder andere Macken ja schon in der ersten Zeit zeigen würde.

    Also nochmal zusammengefasst: BTO Geräte fallen nicht unter das Rückgaberecht, das sonst für Fernabsatzverträge gilt. Ist Dein Gerät, egal ob BTO oder nicht, jedoch mangelhaft, dann ist Apple (bzw. Gravis oder wo Du es auch bestellst) verpflichtet, sich darum zu kümmern. Auch wenn du im Geschäft Dein MacBook zusammenstellen lässt und es hat nachher einen Fehler, muss Apple den Fehler beseitigen.

    Ich hoffe, das hilft Dir weiter! Wenn Du Dir trotzdem unsicher bist, frag' einfach bei Apple nach. Oder, wie Wikipedia es ausdrückt: "Verwenden Sie daher die hier bereitgestellten Informationen keinesfalls als alleinige Quelle für rechtsbezogene Entscheidungen und Einschätzungen [...]" ;-)

    Grüße!

  5. Posted 3 years ago #

    cronjob (Member)

    Und kauf ja keinen Arbeitsspeicher bei Apple ;-)


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